Stromspeicher-Förderung startet im Mai!

Das Bundesumweltministerium und die KfW-Förderbank starten am 1.5. das Programm für Stromspeicher. Gefördert wird die Investition in Batteriespeichersysteme, welche zusammen mit Photovoltaikanlagen betrieben werden. Damit können Anlagenbetreiber ihren Strom zur Eigennutzung speichern. Die Förderung ist als KfW-Programm ausgestaltet und besteht aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss. 

 

 

Aber das Programm ist in mehrerer Hinsicht beschränkt:

  • Die mit dem Speichersystem verbundene Anlage muss nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen worden sein." Damit sind alle anderen Anlagen von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Photovoltaikanlage verfügt max. über eine installierte Leistung von maximal 30 Kilowattpeak.
  • Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 30 % an den Investitionskosten für das Batteriespeichersystem. Es erfolgen keine Tilgungszuschüsse für die Investition in Photovoltaikanlagen. Der Kredit kann aber bei der KfW im Falle der Investition in ein kombiniertes Photovoltaikanlagen-Batteriespeichersystem für die Gesamtinvestition beantragt werden.
  • Die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt beträgt 60 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaikanlage. Das bedeutet, dass mindestens 40 Prozent des Stroms selbst verbraucht werden müssen.
  • Die Verpflichtung, nur max. 60 Prozent ins allgmeine Stromnetz abzugeben, besteht dauerhaft für die gesamte
    Lebensdauer der Photovoltaikanlage, mindestens aber 20 Jahre, und erstreckt sich auch auf einen eventuellen Weiterbetrieb der Photovoltaikanlage nach Außerbetriebnahme des Speichersystems.
  • Die Förderung wird an weitere anspruchsvolle technische Voraussetzungen geknüpft (Wechselrichter, Batteriemanagmentsystem, fachgerechte Inbetriebnahme, ...).
  • Anträge zur Förderung müssen über die Hausbank gestellt werden, nicht über die KfW.

Für das Jahr 2013 stehen insgesamt Mittel in der Höhe von 25 Mio. Euro für die Förderung zur Verfügung.